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Statistisch gesehen kommt fast jeder einmal mit dem Verkehrsrecht in Berührung.

Sollten Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt worden sein, ist die Versicherung des Unfallgegners grds. verpflichtet, die Ihnen entstehenden Anwaltskosten zu übernehmen.

Eine persönliche Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung, die i.d.R. mit erheblicher Arbeit und meist auch Ärger verbunden ist, können Sie sich ersparen.

Viele Geschädigte versuchen zunächst, die Regulierung selbst in die Hand zu nehmen und müssen schließlich feststellen, dass, selbst in einfach und klar erscheinenden Fällen, die Regulierung auf sich warten lässt, vollständig abgelehnt wird oder Abzüge bei der Schadenshöhe gemacht werden.

Wer erst zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt einschaltet, hat unnötig Zeit verschenkt.

Nur durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist sichergestellt, dass der Ihnen entstandene Schaden auch zügig und vollständig ersetzt wird. Die Versicherungen zahlen nur die Positionen, die Sie auch geltend machen.

Ist die Schuldfrage unklar oder streitet der Unfallgegner seine Verantwortung ab, ist eine anwaltliche Vertretung meist unvermeidbar.

Viele Rechtsschutzversicherungen decken den Bereich des Verkehrsrechts ab, so dass die anwaltliche Inanspruchnahme in diesen Fällen i.d.R. über Ihren Rechtsschutzversicherer erfolgen kann.

Beispielhaft aus dem Verkehrsrecht:

  • Verkehrsunfallregulierung (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Abschleppkosten etc.)
  • Personenschaden
  • Totalschaden
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, EU-Führerscheine etc.