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Die Kanzlei deckt selbstverständlich, neben den speziell aufgeführten Rechtsgebieten, weitere Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuches und sonstiges Zivilrecht ab.

 

Hier ist insbesondere auf das

  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Maklerrecht
  • Leasingrecht
  • Schadenersatzrecht

zu verweisen.

 

Weiterhin prüfen und gestalten wir für Sie alle Arten von Verträgen einschließlich etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Ein profesionell ausgearbeiteter Vertrag kann einen späteren Prozess vermeiden oder erhöht zumindest die Erfolgsaussichten in einem solchen Gerichtsverfahren erheblich.

 

Kommt es zu Störungen bei der Vertragsabwicklung, machen wir Ihre Ansprüche auf Mängelgewährleistung oder Schadenersatz zunächst außergerichtlich geltend. Falls nötig, setzen wir diese natürlich auch im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses konsequent durch