Die Fachbereiche Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehören zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei.
Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.
Unsere Kanzlei vertritt Mieter als auch Vermieter.
Typische Rechtsgebiete des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sind unter anderem:
- Prüfung, Gestaltung, Verhandlung von Mietverträgen
- Betriebskostenabrechnungen
- Kautionsabrechnungen
- Mieterhöhungen und -minderungen
- Räumungsklagen sowie deren Abwehr
- Eigenbedarf
- Rückständige Mietzahlungen
- Außer- und ordentliche Kündigungen
- Mängel, bzw. -beseitigung
- Probleme bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen...
- Schadenersatzforderungen
- Maklerrecht
- Fragen rund ums Wohnungseintumsrecht
- Recht innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Verwaltung von Wohnungseigentum
Wir stehen Ihnen zu allen Fragen rund um das Miet- und Wohnungseigentumsrecht kompetent und engagiert zur Seite und vertreten Sie außergerichtlich und natürlich auch in einem etwaigen gerichtlichen Prozess.